Der Landesrahmenvertrag für die Hilfen nach §§ 67 SGB XII wurde um eine Arbeitshilfe zum Thema der Barrierefreiheit in den Einrichtungen und Angeboten ergänzt. Damit nimmt das Land Niedersachsen bundesweit eine Vorreiterrolle in den Hilfen für wohnungslose Menschen ein. Die ZBS Niedersachsen konnte sich mit ihrer Expertise in die Erarbeitung dieses wichtigen Papiers einbringen und die Entwicklung aktiv unterstützen. Die Bedeutung der ZBS Niedersachsen für die Weiterentwicklung der Hilfen wird auch in diesem Kontext deutlich.
Diese Arbeitshilfe können Sie unter folgendem Link als Anlage 7 herunterladen: Rechtsgrundlagen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

