Thema Barrierefreiheit

Diese Informationsseite der ZBS Niedersachsen soll Hintergrundinformationen für alle Interessierte zur Verfügung stellen, die sich mit dem Thema Barrierefreiheit in Einrichtungen der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII befassen.

Viele Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene enthalten Anforderungen zur Barrierefreiheit. Bisher gab es jedoch keine übersichtliche Sammlung dieser rechtlichen Vorgaben. Ab sofort finden alle Interessierte eine umfassende Rechtssammlung zur Barrierefreiheit auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Auf deren Internetseite, die über den folgenden Link erreicht wird, finden sie alle Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die Anforderungen bzgl. Barrierefreiheit enthalten.

Bei konkreten Umsetzungsplänen sollte bei Fragen möglicher Barrierefreiheiten die jeweiligen kommunalen Behindertenbeiräte eingebunden werden.

Informationen zum barrierefreien Bauen finden sie auf folgenden Internetseiten:

  1. Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Architektenkammer (Niedersachsen): www.aknds.de/beratungsstelle-barrierefreies-bauen
  2. In einem Anhang zur Broschüre Universales Barrierefreies Bauen ist die DIN 18040 Teil 1 und 2 zum Download auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Wohnen bereitgestellt: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Universales Bauen. Auf dieser Seite finden sich auch weitere Informationen und Downloads.
  3. Die Bayerische Architektenkammer hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration den Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040, Teil 1, herausgegeben: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: 01 – Öffentlich zugängliche Gebäude (PDF, nicht barrierefrei).
  4. Eine Checkliste für barrierefreie öffentliche Gebäude ist auf der Internetseite des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zum Download bereitgestellt: Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen: Checkliste (PDF, nicht barrierefrei).
  5. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat einen umfassenden Leitfaden mit dem Titel „Barrierefrei Bauen – Leitfaden für die Planung“ herausgegeben, der hier heruntergeladen werden kann: Rheinland-Pfalz: Barrierefrei Bauen – Leitfaden für die Planung (PDF, nicht barrierefrei).
  6. Unter Berücksichtigung der DIN 18040-1 bietet die Agentur Barrierefrei NRW in ihrer Broschüre „Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden“ Lösungsbeispiele für Planer und Berater: Agentur Barrierefrei NRW: Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden (PDF)