Fachtag „Unsichtbar und ungeschützt?“

Zentrale Ergebnisse, Themen, Forderungen

Unsichtbar und ungeschützt? Frauen zwischen Gewalt, psychischen Herausforderungen und Wohnungsnot

Das NETZWERK FRAUEN im WOHNUNGSNOTFALL NIEDERSACHSEN durfte am 02. Dezember 2025 in der Hochschule Hannover 120 Teilnehmende aus den Arbeitsbereichen Wohnungslosenhilfe, Gleichstellung, Gewaltschutz, Suchthilfe, Frauenberatung, Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie Mediation im Strafrecht, Psychiatrische Versorgung, Straßensozialarbeit, Jugendschutz und Medizinische Grundversorgung begrüßen.

Die Vielfalt der vertretenen Ressorts zeigt die breite thematische Ausrichtung des Fachtages und die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Teilnehmenden.

In kurzen Fachvorträgen griffen Expert*innen Inhalte wie „Trauma und Sucht“, „Überforderungsfaktoren Sozialer Arbeit im Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen“ sowie auch eine „Juristische Perspektive auf das Gewalthilfegesetz“ auf:

Dr. med. Viktoria Schrader veranschaulichte die Forderung von Dr. Gabor Maté „Do not ask for the addiction, but ask for the pain“ mit dem Bild der Wundversorgung: Zuerst muss die Blutung (= Trauma) gestillt werden, damit das Pflaster (= Sucht) gelöst werden kann. Wer Sucht verstehen will, sollte die Definition von Maté kennen (vgl. Min. 2:46 ff. Dr. Gabor Maté, Vom Mythos des Normalen „90 % der Menschen sind süchtig; 10 % belügen sich selbst.“). Frau Dr. Schrader versteht es, die Gleichheit der Menschen zu verdeutlichen, seien sie Patient*innen, aus der Ärzteschaft oder im Publikum.

Prof. Dr. Maike Wagenaar rief die obersten Prinzipien Sozialer Arbeit in Erinnerung und sprach vielen aus der Seele, als sie eine Vernetzung der Hilfsangebote zum Wohle der Menschen forderte. Um Überforderung vorzubeugen, erinnerte sie an die hilfreiche Auftragsklärung zu Beginn: Wer ist die auftragsgebende Partei? Bin ich in meiner Profession unterwegs? Und letztendlich vor dem eigenen Spiegel die Klärung: Habe ich das Richtige getan?

Prof. Dr. Maria Wersig forderte anhand des im Jahr 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetzes (GewHG) die Praktiker*innen dazu auf, die Gestaltungsmöglichkeiten in unbestimmten Rechtsbegriffen im Sinne der Menschen auszuformen und Erfordernisse zu benennen (z.B. im Rahmen von § 4 Abs. 2, Satz 3 GewHG die Mitfinanzierung von Übersetzungsdienstleistungen als Maßstab in staatlicher Hilfe und Sekundäransprüche bei Nichtleitung bestehender Primäransprüche). Der Rechtsanspruch gem. § 3 GewHG auf Schutz und Beratung bei Gewalt (-gefährdung, gegenwärtige, genügt) für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Der Ausgestaltung bedarf es jetzt.

Die Teilnehmenden an der Podiumsdiskussion ermunterten dazu, Verwaltung und Politik mit Infos über die Arbeit vor Ort zu „füttern“, konkrete Lösungsmöglichkeiten bekannt zu machen und dazu Fakten zu sammeln. Um bedarfsgerechte Angebote trotz Geld- und Fachkräftemangel vorzuhalten, kam die Idee eines Nestmodells (ähnlich wie in der Jugendhilfe) auf: Wohnraum plus soziale Zentren für Unterstützungsbelange des täglichen Lebens für alle Bürger*innen, Bsp. NordEuropa (vgl. Oodi Zentralbibliothek in Helsinki, Brennpunktversorgung in Berlin Leopoldplatz Schiller Bibliothek, Pflegesystem in Dänemark).

Aus den folgenden vier Workshops (WS) kristallisierten sich folgende Erkenntnisse heraus:

WS1 Wohnungslosenhilfe & Psychiatrie müssen mehr zusammenarbeiten und einander im Blick haben – Dr. med. Dyrk Zedlick spitzte zu „Wir brauchen uns gegenseitig.“

WS 2 Einfach mal zuhören – denen, denen die Hilfe zukommen soll. Sie sind die Expert*innen für ihre Lebenssituation und Bedarfe.

WS 3 Schutzräume müssen 24/7 niedrigschwellig zugänglich sein, sowie die klassische Idee von Frauenhäusern als Schutzraum und der Gewaltbegriff insgesamt erweitert werden. Gesellschaftlicher Einschluss statt Herausdrängen ist gefragt, damit ein menschengerechtes Leben (inkl. Wohnen) stattfinden kann.

WS 4 Wege aus der Not durch Vernetzung der Menschen (Hilfesystem und Rechtsansprüche kennen, Runde Tische leben, Übergänge sichern, Fachkräfte kommen zu den Menschen), statt Aushalten – Halt geben.

Forderungen:

Kommunen, meldet den Bedarf mit validen Zahlen und konkreten Forderungen an das Ministerium (des Landes, das i.d.R. 90% der Finanzierung trägt) – ungefragt. Einrichtungen, benennt die Bedarfe den Kommunen gegenüber.

Lasst uns die Angebote auf kommunaler Ebene bei klarer Zuständigkeit mit einer/einem festen Ansprechpartner*in vor Ort so steuern und vernetzen, wie es die Leithilfe nach §§ 67 ff. SGB XII vorsieht, weil dies der Schlüssel für ein gutes Hilfesystem für Menschen ist.

Machen wir das System übersichtlich, um den Menschen das Kämpfen um gute Bedingungen zu ersparen. Sie brauchen ihre Energie für die Neustrukturierung des Lebens selbst.