Neue Arbeitshilfe

Die Arbeit mit und für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ist komplex und herausfordernd. Deshalb hat die ZBS Niedersachsen, Region West erstmals im Jahr 2011 die Arbeitshilfe zur Umsetzung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII veröffentlicht.

Zielsetzung war und ist, insbesondere neuen Mitarbeitende den Einstieg in das Arbeitsfeld der sogenannten „Wohnungslosenhilfe“ zu erleichtern.
Die vorliegenden Arbeitshilfe stellt die nunmehr dritte Überarbeitung des Papiers dar. Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeit gem. §§ 67 ff. SGB XII machten Anpassungen erforderlich.
Um einen möglichst umfangreichen Einblick in die Hilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII zu vermitteln, werden in der vorliegenden Arbeitshilfe viele verschiedene relevante Themenbereiche aufgegriffen und nachvollziehbar eingeordnet. Entstanden ist so ein A (wie Arbeitslosengeld) bis Z (wie ZBS Niedersachsen) der Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
An der Erarbeitung der Arbeitshilfe und unter Federführung des Arbeitskreis Qualitätsmanagement waren neben den Mitarbeitenden der ZBS Niedersachsen, Region West erneut Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Einrichtungen gem. § 67 SGB XII in West-Niedersachsen beteiligt.

Sollten Sie Interesse an der Arbeitshilfe haben, nehmen Sie bitte mit der ZBS Niedersachsen, Regionalvertretung Osnabrück (cguerra@caritas-os.de) Kontakt auf. Gerne stellen wir Ihnen das vollständige Rahmenkonzept kostenfrei zur Verfügung.

ARBEITSHILFE zur Umsetzung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII