Neues Rahmenkonzept Gewaltschutz

Im Februar 2020 haben wir unser Rahmenkonzept Gewaltschutz für die Einrichtungen der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII veröffentlicht. In diesen vier Jahren hat sich die Arbeit in diesem Hilfefeld nicht wesentlich verändert.

Sie ist weiterhin geprägt von existenziellen Nöten der Betroffenen, von negativen Erlebnissen außerhalb (und innerhalb) des Hilfesystems und einer oftmals ausgereizten Frustrationstoleranz einiger Betroffener.Das Leben auf der Straße bedeutet Stress, die Gestaltung hilfreicher Unterstützungsprozesse ist schwierig und fordernd. Unter Umständen potenzieren psychische Erkrankungen bei Menschen in besonderen Lebenslagen und sozialen Schwierigkeiten die Belastungen für alle Beteiligten.Vor diesem Hintergrund erscheint es weiterhin sinnvoll, sich mit der Möglichkeit von Gewalterfahrungen und dem Umgang damit auseinander zu setzen – am besten schon bevor es zu einer Eskalation von Konflikt- und Bedrohungssituationen kommt.

Doch jedes Konzept bedarf einer Überprüfung. Was hat sich verändert? Welche Erfahrungen haben wir mit dem Konzept gemacht? Was waren sinnvolle Hinweise und in dem Zusammenhang was müssen wir erweitern, verändern oder auch streichen?

Die Projektgruppe „Gewaltschutz“, bestehend aus Mitarbeitenden verschiedener Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und die von der ZBS Niedersachsen, Regionalvertretung Osnabrück koordiniert und begleitet wird, hat sich Zeit genommen und kritisch mit den einzelnen Punkten auseinandergesetzt.

Das Rahmenkonzept ist weiterhin als Grundlage für ein den jeweiligen örtlichen und organisatorischen Gegebenheiten anzupassendes Konzept zu verstehen und kann kostenlos bei der ZBS Niedersachsen angefordert werden.

Rahmenkonzept Gewaltschutz 2024