Das Recht wohnungsloser Menschen auf Unterbringung

ZBS Niedersachsen veranstaltet Fachtag für Mitarbeitende der Wohnungslosenhilfe aus ganz Niedersachen.

Die Wohnungsnot in Deutschland betrifft nicht nur die niedersächsischen Großstädte, sie hat längst auch ländliche Regionen erreicht. Die Folgen eines zunehmend angespannten Wohnungsmarktes lassen sich auch an der stetig steigenden Zahl wohnungsloser Menschen ablesen. Droht der Wohnungsverlust oder ist die Wohnungslosigkeit eingetreten, stellt sich in der Praxis oftmals die Frage: Wer ist für die Unterbringung verantwortlich? Gibt es bei einer behördlichen Unterbringung Standards für Wohnraum? Welche Rechte und Pflichten haben wohnungslose Menschen, Behörden und die Freie Wohlfahrtspflege?

Um Mitarbeitenden der Wohnungslosenhilfe die komplexen rechtlichen Grundlagen zu vermitteln, hat die ZBS Niedersachsen am 27.11.2019 in Hannover einen Fachtag zum Thema „Unterbringung“ organisiert. Annähernd 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe aus ganz Niedersachsen folgten dieser Einladung. Karl-Heinz Ruder, ein ausgewiesener Experte für den Bereich der ordnungsrechtlichen Unterbringung, erläuterte in seinem engagierten Vortrag, dass der Maßstab allen verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Handelns die Menschwürde ist, die selbstverständlich auch im Hinblick auf die Notunterbringung wohnungsloser Menschen gilt. Neben verfahrenstechnischen Fragen behandelte Karl-Heinz Ruder auch die Maßstäbe einer menschenwürdigen Unterbringung. Er verwies darauf, dass die Kommunen gemeinsam mit Caritas, Diakonie oder anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege die soziale Unterstützung und Begleitung der ordnungsrechtlich untergebrachten Menschen sicherstellen sollten. Viele Probleme in den sogenannten Notunterkünften ließen sich durch die professionelle Begleitung der Freien Wohlfahrtspflege mindern oder vermeiden.

Zum Hintergrund: Die Zentrale Beratungsstelle (ZBS) Niedersachsen nimmt im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums die Aufgaben der Sozialplanung, Fachberatung und Koordination der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot wahr. Die ZBS Niedersachsen besteht aus den Regionalvertretungen Braunschweig, Lüneburg, Hannover, Oldenburg und Osnabrück.