„Systemsprenger“ in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

Klausurtagung der ZBS Niedersachsen, Regionalvertretung Osnabrück für Mitarbeitende der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII

Am 05. und 06.03.2020 fand die diesjährige Klausurtagung der Wohnungslosenhilfe in der Regionalvertretung Osnabrück der ZBS Niedersachsen statt. 23 Mitarbeitende aus Ambulant-flächenorientierten Hilfen, stationären Einrichtungen und Tagesaufenthalten in der Regionalvertretung Osnabrück folgten der Einladung der ZBS Niedersachsen (RV Osnabrück) nach Papenburg. Unter dem Titel „Systemsprenger – Bis an die eigenen Grenzen und darüber hinaus? Herausforderungen und Anspruch an die professionelle Arbeit“ gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Frage nach, wie in den Einrichtungen gem. §§ 67 ff. SGB XII mit besonders herausfordernden Klientinnen und Klienten gearbeitet werden kann.

Neben der Verständigung über eine gemeinsame Definition des Begriffs „Systemsprenger“ für die Wohnungslosenhilfe wurden verschiedene Handlungsoptionen diskutiert, die eigene Haltung reflektiert und konkrete Handlungsoptionen entwickelt.

Die Zentrale Beratungsstelle (ZBS) Niedersachsen nimmt im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums die Aufgaben der Sozialplanung, Fachberatung und Koordination der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot wahr. In der Regionalvertretung Osnabrück der ZBS Niedersachsen werden seit mehr als zehn Jahren jährlich Klausurtagungen zu unterschiedlichen Themen durchgeführt.